Kirchenverwaltungen

Die rechtlichen Vertretungen der Pfarrkirchenstiftungen

Die Kir­chen­ver­wal­tung ist das Gre­mi­um in der Pfar­rei, das zusam­men mit deren Vor­stand (Pfar­rer) die Kir­chen­stif­tung recht­lich ver­tritt. Die Kir­chen­ver­wal­tung wird von den Pfarr­ge­mein­de­mit­glie­dern für sechs Jah­re gewählt. Aus ihrer Mit­te wird auch der Kir­chen­pfle­ger bestimmt.

Die Auf­ga­ben der Kir­chen­ver­wal­tung sind in der Kir­chen­stif­tungs­ord­nung genau fest­ge­legt. Sie rei­chen von der gewis­sen­haf­ten und spar­sa­men Ver­wal­tung des Kir­chen­stif­tungs­ver­mö­gens über die Beschluss­fas­sung des Haus­halts­pla­nes bis hin zur anschlie­ßen­den Über­wa­chung des beschlos­se­nen Bud­gets. Wei­te­re Auf­ga­ben sind z. B. Beschaf­fung und Unter­halt der Innen­ein­rich­tun­gen der Kir­chen, Aner­ken­nung der Jah­res­rech­nung, Abschluss von Arbeits­ver­trä­gen, Bean­tra­gung von Zuschüs­sen, Bera­tung und Beschluss von durch­zu­füh­ren­den Bau­maß­nah­men, Ent­schei­dung über den Ver­wen­dungs­zweck der frei­wil­li­gen Zuwen­dun­gen usw.

Verwaltungszentrum

Die Ver­wal­tungs­ar­beit für die Pfarr­kir­chen­stif­tun­gen wird unter­stützt durch das diö­ze­sa­ne Ver­wal­tungs­zen­trum Simbach.

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Verwaltungszentrum Simbach am Inn

Anton-Gober-Straße 9
84359 Simbach a. Inn
Tel.: 08571 92501-11
Fax: 08571 92501-19

E-Mail: vwz.simbach[at]bistum-passau.de

Thomas Eiglsperger

Verwaltungsleiter Simbach