Fragen und Antworten zur Firmung
FAQ - Firmung ab 16
Im Zusammenhang mit der Änderung des Firmalters wird öfter die Frage gestellt, wozu man die Firmung eigentlich haben„muss“.
Vorangestellt sei, dass derjenige ganz eingegliedert in die kirchliche Gemeinschaft ist, der getauft ist, die Firmung gespendet bekommen hat und die Kommunion empfängt.
Aber so rein rechtlich?! Einige Meinungen im Test:
- Wer nicht gefirmt ist, kann auch nicht kirchlich heiraten!
Diese Aussage stimmt nicht! – zumindest für den deutschen Sprachraum. Den Brautleuten wird stark empfohlen, sich in der Vorbereitung auf die kirchliche Eheschließung firmen zu lassen. Schließlich wollen die späteren Eheleute in ihrer künftigen Familie, in Kirche und Gesellschaft Verantwortung wahrnehmen. Und dazu ist die Firmung eine gute Stärkung durch den Heiligen Geist. Verweigert kann die Eheschließung bei uns nicht werden – ganz anders als in Polen oder Italien beispielsweise.
- Wer nicht gefirmt ist, kann kein Taufpate werden!
Diese Aussage stimmt! Wer den Täufling im Christwerden unterstützen möchte, muss schon voll in die Kirche eingegliedert sein. Als Pate ist man sozusagen der Trainer des jungen Christen. Da versteht es sich von selbst, dass er nicht selber erst kurz zum Spielen angefangen hat oder nur ab und zu zu den Spielen kommt – wenn man den Sport als Bild nimmt.
- Wer nicht gefirmt ist, kann kein Firmpate werden!
Das ist richtig! Hier steckt dieselbe Idee dahinter wie beim Taufpaten.
- Mit 16 braucht man keinen Firmpaten mehr!
Ein Pate ist bei der Firmung (genauso wie bei der Taufe) nicht zwingend notwendig, aber äußerst wünschenswert. Er„trainiert“ den Firmling zusammen mit den oder anstelle der Eltern für das Leben als Christ. Und gerade für junge Menschen, die selbstständig werden, ihre Rolle im Beruf und der Gesellschaft suchen, kann ein solcher Pate eine wertvolle Stütze sein. Übrigens kann man bereits auf dem Weg zur Firmung hin eine gute Beziehung zu seinem künftigen Paten aufbauen.
- Wer nicht gefirmt ist, kann kein Trauzeuge bei einer kirchlichen Hochzeit sein!
Diese Aussage ist falsch! Die Trauzeugen sind tatsächlich Augenzeugen dafür, dass die beiden Brautleute Ja zueinander gesagt haben. Dazu sind keine besonderen Voraussetzungen nötig.