1. Maskenpflicht (FFP2) im Gottesdienst
Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske
Ausnahme: Am festen Sitz- oder Stehplatz ist das Tragen der Maske nur dringend empfohlen.
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
2. Abstand
von 1,5m zu Personen aus anderen Hausständen
3. Gemeindegesang erlaubt
am Sitz- bzw. Stehplatz mit 1,5‑m-Abstand; Maskentragen dringend empfohlen
4. Kein "3G" bei regulären Gottesdiensten
Da wir wollen, dass die Gottesdienste für alle frei zugänglich sind und der organisatorische Aufwand für den Ordnerdienst für Gottesdienste, bei denen der Teilnehmerkreis nicht von vornherein feststeht, möglichst gering gehalten wird, wird bei regulären Gottesdiensten die „3G-Regelung“ nicht angewendet.
Gottesdienste, bei denen die 3G-Regelung angewandt wird:
Bei Gottesdiensten zu besonderen Anlässen (z. B. Schulgottesdiensten, Trauungen, Taufen…), bei denen der Teilnehmerkreis von vornherein feststeht, ist es möglich durch die „3G-Option“ (ausschließlich geimpfte, genesene oder getestete Personen) mehr Menschen die Mitfeier zu ermöglichen. Das heißt:
- Kein Abstand, aber Maskenpflicht auch am Platz
- Überprüfung der vorzulegenden Impf‑, Genesenen- oder Testnachweise.
Kann hier am Platz der Mindestabstand von 1,5 m zu Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, nicht zuverlässig gewahrt werden, gilt die Maskenpflicht auch am Platz.